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Das reformierte Bundestagswahlrechtwurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 im Wesentlichen bestätigt. Damit hat die sogenannte Zweitstimmendeckung Bestand und der seit Jahren beklagten stetigen Vergrößerung des Parlamentes wurde Einhalt geboten.Der neue NomosKommentar zum Wahlrechterörtert kritisch und umfassend die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition vor dem Hintergrund der Karlsruher Entscheidung, vor allem hinsichtlich der Bestätigung der Zweitstimmendeckung und der erkannten Verfassungswidrigkeit der 5 % Sperrklausel bei gleichzeitigem Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Der Kommentar zeigt - wo geboten - Punkt für Punkt weitere Reform- und Entwicklungspotenziale auf, so u.a. bei
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