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Mit dem Beginn der Elektrifizierung deutscher Städte zu Beginn des 20. Jahrhunderts geriet die rechtliche Einordnung der Elektrizität zu einem drängenden Problem. Im Fokus standen die umstrittene Strafbarkeit der Elektrizitätsentziehung sowie die Fragen nach der Erforderlichkeit von Eigentumsrechten an Elektrizität und dem angemessenen Vertragstypus von Versorgungsverträgen. Welches Verständnis von Körperlichkeit lag den juristischen Sachbegriffen zugrunde? War Elektrizität etwas Körperliches? Sollte aus dem Konzept der Energie ein völliger Umbau der Eigentumsrechte und des strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes folgen? Jan Hövermann untersucht den juristischen Diskurs über die Elektrizität aus methoden- und wissensgeschichtlichen Perspektiven. Dabei analysiert er, wie Juristen naturwissenschaftliches Wissen in einen rechtlichen Kontext übersetzten und den Grad der Autonomie des Rechtssystems zu fremden Wissensdisziplinen bestimmten.
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