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Komparative und Dispositionsbegriffe sind zwei Begriffsarten, die einen großen Teil des strafrechtlichen Vokabulars ausmachen. Ihre gemeinsame Behandlung beruht auf dem inneren Zusammenhang, der zwischen beiden besteht. Der Gebrauch von komparativen Begriffen erlaubt dem Rechtsanwender, diejenige Entscheidung zu treffen, die vertretbarer als die übrigen ist. Die dispositionelle Analyse zeigt, daß Straftatmerkmale wie «Hang», «Gefährlichkeit» und viele andere keine Zustände sind, die einer Beschreibung zugänglich sind, sondern erst anhand eines Konditionals eingeführt werden können.