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Die nach wie vor strafrechtsdogmatisch ungeklärte Problematik der Legitimation sogenannter "unechter" Unterlassungsdelikte wird in diesem Buch einer grundsätzlichen rechtsphilosophischen Lösung zugeführt. Das Buch versteht sich ausdrücklich als ein "Versuch Kantischer Grundlegung" (scil. der Begründung strafrechtlicher Verantwortlichkeit) und führt zu einer außergewöhnlich anregenden Interpretation und Rekonstruktion der theoretischen und praktischen Philosophie Kants. Den Hauptschlüssel zur Lösung der strafrechtlichen wie auch rechtsphilosophischen Problematik findet man im "Kategorischen Imperativ" und seinem dialogischen Moment, welches als intersubjektives Anerkennungsverhältnis erst durch Fichte (1796) entdeckt und hier vom Autor straftatsystematisch zusammengeführt worden ist. Die rechtsphilosophische Fundierung und Konturierung der "unechten" Unterlassungsdelikte verdeutlicht nicht nur, daß etwa einer "Ausweitung strafrechtlicher Pflichten nach dem Vorbild der U.S.A." im strafrechtswissenschaftlichen Alltag Einhalt zu gebieten ist. Die Thesen des Autors zielen auch auf die erkenntnistheoretische Anerkennung der Rechtsphilosophie als Basisdisziplin der Rechtswissenschaft.
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