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Angesichts häufig beklagter Steuerungsdefizite staatlichen Rechts wird die Selbstregulierung propagiert, um effizient Gemeinwohlziele zu erreichen. Zu den Rahmenbedingungen gehört das Kartellverbot des EG-Rechts. So entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen der kollektiven Gemeinwohlverwirklichung durch Private und dem Schutz des Wettbewerbs. Dies lässt sich anhand von Umweltvereinbarungen, technischer Normung, arbeitsrechtlichen Kollektivvereinbarungen und dem Standesrecht der freien Berufe belegen. Eine Betrachtung dieser Referenzbereiche im Spiegel der bisherigen Kartellrechtspraxis offenbart zwar eine Bereitschaft, Wettbewerbsbeschränkungen zu privilegieren. Die angebotenen Lösungen variieren jedoch und genügen nicht den Vorgaben der Gemeinschaftsziele, die als Direktive ausgleichender Zielverwirklichung auch für die Anwendung des Kartellverbots Bedeutung erlangen. Hier zeigt die Arbeit eine dogmatische Alternative auf. Es wird dargelegt, dass die Komplementarität von Kartellverbot und Grundfreiheiten eine konsistente Anwendung beider Normkomplexe erfordert. Dies gewährleistet ein Transfer grundfreiheitsrechtlicher Schranken auf das Kartellverbot, wovon auch die Selbstregulierung profitieren kann.
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