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Die subjektive Sorgfaltswidrigkeit ist ein häufig §vernachlässigter Bestandteil innerhalb des §Deliktsaufbaus der unbewussten Fahrlässigkeit. Dabei §ist gerade dieser Aspekt zum inhaltlichen §Verständnis der Deliktsform maßgeblich. Der Autor §schafft es, die subjektive §Sorgfaltswidrigkeit neu zu beleuchten und auch die §Entwicklung innerhalb der personalen Unrechtslehre §deutlich nachzuzeichnen. §Dabei "gewinnt nicht nur das unmittelbar behandelte §Thema, sondern die Strafrechtslehre insgesamt an §Transperenz. Die unternommene Reise in die §Dogmengeschichte führt den Leser zu einem wahrhaft §Augen öffnenden Erlebnis." (Prof. Frank Höpfel, §Universität Wien). §"Über das punktuelle Problem der Einordnung der §subjektiven Sorgfaltswidrigkeit hinaus ist die §Arbeit um ein vertiefendes Verständnis und um die §Weiterentswicklung des Straftatsystems auf der §Grundlage der personalen Unrechtslehre bemüht. Die §Arbeit ist gedankenreich und vermittelt neue §Einsichten, die vorgebrachten Argumente regen dazu §an, ja zwingen vielleicht dazu, manch lieb gewordene §Position auch zu grundlegenden Fragen neu zu §überdenken." (Prof. Helmut Fuchs, Universität §Wien)