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In einer Vielzahl von Verfügungen von Todes wegen kommt der Wunsch zum Ausdruck, einzelne Gegenstände bestimmten Personen zu hinterlassen. Daniela Titz beantwortet dazu folgende Fragen: Sollte zur umfangreicheren Verwirklichung der Interessen des Erblassers der Versuch der Integration eines Vindikationslegates in das Recht des BGB unternommen werden? Ist das deutsche Erbrecht reformbedürftig oder kann den Interessen des Erblassers bereits mit den derzeitigen inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Verfügungen von Todes wegen zum Durchbruch verholfen werden? Im Anschluss hieran steht die Reformfähigkeit im Fokus, insbesondere die Entwicklung eines Gesetzesentwurfs zur Einführung eines Vindikationslegates und die Frage nach dessen Vereinbarkeit mit den Grundwertungen des deutschen Erbrechts. Die Autorin bezieht hierbei auch rechtshistorische und rechtsvergleichende Elemente mit ein.
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