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Mit der Neuordnung des deutschen Pfandbriefrechts hat der Gesetzgeber auf den Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für die öffentlich-rechtlichen Institute und den verstärkten Wettbewerb für den deutschen Pfandbrief am europäischen Covered-Bond-Markt reagiert. Das neue Gesetz fasst die bisher gültigen Rechtsgrundlagen (Hypothekenbankgesetz, Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten und Schiffsbankgesetz) in einem neuen Rechtsrahmen zusammen und öffnet das Pfandbriefgeschäft für alle Kreditinstitute mit einer gültigen Pfandbriefemissionslizenz. Neben übernommenen Kernelementen aus dem Hypothekenbankgesetz zeichnet sich die neue Rechtsgrundlage durch erhöhte Qualitätsanforderungen an die Transparenz, das Risikomanagementsystem und die Deckungswerte aus.